ZLÍN – In den letzten Jahren haben Verletzungen auf Skipisten rapide zugenommen. Jedes Jahr gehen Retter zu Tausenden von Fällen, viele Unfälle enden tödlich. Im Ausland sind die Statistiken noch erschreckender. So veröffentlichte beispielsweise die österreichische Zeitung Kurier im Jahr 2020 Daten, die zeigten, dass keine andere Bewegungsart außer dem Autofahren für so viele Verletzungen und Todesfälle verantwortlich ist wie Skifahren. In Österreich versorgen Retter im Winter rund 40.000 verletzte Skifahrer und Snowboarder, mehr als die Hälfte landet mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Es ist also klar, dass die Sicherheit auf der Piste für jeden Wintersportler im Vordergrund stehen sollte.
Die besten Sicherheitsregeln sind im sogenannten White Codex, kurz FIS Ten, zusammengefasst. Der Internationale Skiverband (FIS) hat diese Regeln bereits 1967 erstellt. Experten haben sechs lange Jahre an der Erstellung der Regeln gearbeitet. Dies sind jedoch sicherlich keine veralteten Lehren. Die Zehn Gebote der FIS werden regelmäßig aktualisiert, um die Entwicklung des Skisports widerzuspiegeln.
In der Tschechischen Republik wurden die Zehn Gebote des FIS nicht in den Text eines Gesetzes übernommen. Die Regelungen sind lediglich in der Landesnorm zur Sicherheit und Kennzeichnung im Wintersportgebiet oder in den Betriebsordnungen der Betreiber von Skigebieten bzw. Seilbahnen und Liften enthalten. Was bedeutet das in der Praxis? Wir riskieren keine direkten Sanktionen bei Nichteinhaltung. Eine wichtige Sache sollte jedoch beachtet werden. Wenn Sie jemanden verletzen und vor Gericht gehen, um die Schwere des Verschuldens festzustellen, berücksichtigt der Richter die FIS-Regeln. Gerichte haben wiederholt den Standpunkt vertreten, dass die FIS-Regeln für Skifahrer auf der Piste verbindlich sind, auch wenn sie keine registrierten Athleten oder Teilnehmer eines von der FIS oder einer anderen angeschlossenen Organisation organisierten Rennens sind. Die Meinung wird sowohl von Gerichten der unteren Instanzen als auch vom Obersten Gerichtshof der Tschechischen Republik unterstützt.
Es gibt jedoch Länder, in denen die Zehn Gebote der FIS klar gesetzlich verankert sind. Beispielsweise in Italien, der Slowakei oder Slowenien. In Österreich sind die Zehn Gebote der FIS nicht direkt im Gesetz verankert, sondern in den POE-Regeln, die vom Mountain Safety Board erstellt wurden. Auch in der Schweiz gibt es gesetzlich verankerte Regeln, speziell hier hat die Downhill Safety Commission die SKUS-Richtlinien erlassen.
Bevor Sie also auf die Piste gehen, machen Sie sich mit den FIS-Regeln vertraut und respektieren Sie diese vor allem. Dadurch werden unnötige Unannehmlichkeiten vermieden. Rücksichtnahme und Sicherheit zahlen sich nicht nur auf der Piste immer aus.